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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der R. Hausendorf GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Soweit es sich für beide Teile um ein Handelsgeschäft handelt, gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen des Käufers verpflichten die R. Hausendorf GmbH insbesondere auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Preise und Vertragsschluss

Die von R. Hausendorf GmbH in Anzeigen und Katalogen mitgeteilten Preise sind freibleibend und nicht verbindlich. Dieses gilt auch für individuell erstellte Angebote, solange eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Unsere Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden. Unsere Annahme erfolgt mit Lieferung oder Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist. 

§ 3 Lieferung  und Leistung

  1. Liefer- und Leistungspflichten · Liefer- und Leistungsfristen von R. Hausendorf GmbH richten sich nach schriftlicher Vereinbarung, andernfalls betragen sie 3 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung; im nicht kaufmännischen Verkehr unter der Bedingung des Abschlusses eines konkreten Deckungsgeschäfts. Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat die R. Hausendorf GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die R. Hausendorf GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die R. Hausendorf GmbH von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Verzögerung länger als 2 Monate dauert, ist  der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus obengenannten Gründen oder wird die R. Hausendorf GmbH deswegen von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die R. Hausendorf GmbH wird den Käufer vom Eintritt entsprechender Umstände umgehend benachrichtigen.
  2. Lieferverzug · Sofern die R. Hausendorf GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens auf höchstens 10% des Gesamtrechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der R. Hausendorf GmbH.
  3. Teillieferungen · Die R. Hausendorf GmbH ist zu Teillieferungen und der gesonderten Rechnungsstellung berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Käufer unzumutbar.
  4. Gefahrübergang · Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung oder Teile derselben an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk oder Lager des Herstellers oder Betriebsräume der R. Hausendorf GmbH – unabhängig vom Erfüllungsort – verlassen hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Ware auf eigenen Fahrzeugen der R. Hausendorf GmbH versendet wird, die R. Hausendorf GmbH die Frachtkosten trägt oder die Ware innerhalb desselben Ortes versendet wird. Für die Auswahl des richtigen Transportmittels und des richtigen Transportweges haftet die R. Hausendorf GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch Umstände, die die R. Hausendorf GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  5. Nichterfüllungsschäden · Stehen der R. Hausendorf GmbH gegen den Käufer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so beträgt die Höhe des Anspruches vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 25 % des Nettorechnungsbetrages. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu erfüllen, bei Versand per Nachnahme. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert, wobei deren Annahme nur erfüllungshalber erfolgt. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  2. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Vertrag zum Betriebe des Gewerbes des Käufers gehört und dieser Kaufmann ist, ist eine Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
  3. Schulung, Hilfsdienst (Online/telefonisch), Beratung & Support n.V. €/Std. Zzgl. Fahrtkostenpauschalen, berechnet wird eine Fahrt (Anfahrt): n. Vereinbarung
  4. Für Arbeitszeit, die nach Zeitaufwand berechnet wird, beträgt die Mindestberechnung 30 Minuten auf Grundlage des jeweils vereinbarten Preises.
  5. Wird ein Auftrag nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, behält sich Fa. Hausendorf vor, eine Entschädigungspauschale i.H.v. 25,- € zu berechnen.
  6. Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu erfüllen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Zahlungen durch Scheck bis zur Einlösung, Eigentum der R. Hausendorf GmbH. Soweit der Vertrag zum Betriebe des Gewerbes des Käufers gehört und dieser Kaufmann ist, bleibt die Ware darüber hinaus auch bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der R. Hausendorf GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen zustehen, Eigentum der R. Hausendorf GmbH.
  2. Waren, an der der R. Hausendorf GmbH Eigentumsrechte zustehen, werden im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Ist der Käufer Kaufmann, so erfolgt die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware für die R. Hausendorf GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Die R. Hausendorf GmbH erwirbt an der durch Be- und Verarbeitung entstehenden Sache (Mit) Eigentum an dieser Sache, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung. Erlischt das (Mit) Eigentum der R. Hausendorf GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) Eigentum des Lieferanten an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Bezug zum Rechnungswert an die R. Hausendorf GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit) Eigentum der R. Hausendorf GmbH unentgeltlich.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht mit seinen Leistungen in Verzug ist und soweit er kein Abtretungsverbot vereinbart. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsleistungen,  aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die R. Hausendorf GmbH ab, die die Abtretung hiermit annimmt.
  4. Überschreitet der Wert, der für die R. Hausendorf GmbH bestehenden Sicherheiten, deren Forderung um mehr als 20 %, so ist die R. Hausendorf GmbH insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer  Wahl verpflichtet.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der R. Hausendorf GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  6. Auf Verlangen der R. Hausendorf GmbH hat der Käufer ihr alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand an Vorbehaltswaren und über die gemäß Ziff. 3) an die R. Hausendorf GmbH abgetretenen Forderungen zu erteilen, sowie seine Abnehmer  von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Haftung

  1. Eine Haftung der R. Hausendorf GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn ein Schaden
    (a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise, durch Leistungsverzug oder durch zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung verursacht wurde oder
    (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der R. Hausendorf GmbH zurückzuführen ist.
  2. Haftet die R. Hausendorf GmbH gemäß Abs. 1. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wegen Leistungsverzuges oder zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung – auch für etwaige Nichterfüllungsschäden – auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die R. Hausendorf GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Hinsichtlich der Haftung im Falle des Leistungsverzuges gilt abweichend hiervon § 3 Nr. 2.
  3. In dem Fall des Abs. 2. haftet die R. Hausendorf GmbH nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  4. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Kaufsache und die Einsatzmodalitäten auf Seiten des Käufers in keinem Fall das Doppelte des Kaufpreises.
  5. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der R. Hausendorf GmbH zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis 5 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der R. Hausendorf GmbH.

§ 7 Sonstige Dienstleistungen

Bei Durchführung etwaiger sich ergebender sonstiger Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages haftet die R. Hausendorf GmbH nicht für die Verletzung etwaiger bestehender gewerblicher Schutzrechte Dritter. Der Käufer wird die R. Hausendorf GmbH von allen sich ggf. daraus ergebenden Forderungen Dritter frei halten und auch daraus resultierende etwaige Prozesskosten bevorschussen.

§ 8 Datenschutz

  1. Soweit der AUFTRAGNEHMER im Zusammenhang mit diesem Vertrag für den AUFTRAGGEBER personenbezogene Daten verarbeitet, erbringt er diese Leistungen im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
  2. Der AUFTRAGNEHMER bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind.
  3. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes sowie der Daten- und Systemsicherheit gemäß Artikel 32 DSGVO in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck und unter Beachtung des jeweils aktuellen Stands der Technik zu ergreifen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
  4. Einzelheiten zur Auftragsverarbeitung und zu der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutz-Bestimmungen regelt eine zwischen den Parteien zu schließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO. Diese Vereinbarung hat im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Bestimmungen dieses Vertrages.

§ 9 Schlussbestimmungen

Der mit dem Käufer geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. 

Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Lüneburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die R. Hausendorf GmbH ist ergänzend hierzu berechtigt, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

Stand: 24.04.2018